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von Raphael Raue
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Die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstallten und ihr Bildungsauftrag

Dieser Beitrag wurde am 30.11.2006 veröffentlicht und bisher noch nicht kommentiert.

ARD, ZDF und den ganzen dritten Programmen, die meist allerdings als Programmplatz oberhalb der 37 liegen, diesen öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstallten ist per Rundfunkstaatsvertrag das Recht auf unglaubliche Gebührenerhebung garantiert. Bei monatlichen Zahlungen, die mich sehr an die Raten einer Lebensversicherung errinnern. Allerdings durch ihren etwas ich will sagen nicht ganz so gerechtfertigt erscheinenden Status wohl eher kontraproduktiv auf meine Gesundheit einwirkt und ich deshalb doch was bekommen sollte. Aber die rechtmäßigkeit soll heute nicht mein Thema sein, dazu gibt es hier eine unglaubliche Analogie zu bestaunen. Aber die Gebühren sind natürlich absolut gerechtfertigt, denn sie müssen ja immerhin einen Bildungsauftrag garantieren. Da möchte ich anknüpfen

Es ist also vollbracht! Nach der gründung der ARD 1950 und unglaublichen bemühungen ist endlich eine zweite journalistisch wertvolle Sendung in Planung. So lange warten musste man auch nur deshalb, weil Deutschland einfach keinen Günther Jauch hervorgebracht hatte, sondern nur eine Sabine Christiansen. Endlich also kann das Erste seinen Bildungsanspruch einlösen und auch recherchierte Beiträge ins Programm nehmen. Ach endlich weiß ich wozu ich das ganze Geld zahlen muss. Puh.

Das Bild ist ein Screenshot der Hauptseite vom Cicero und wurde am 30. November 2006 gemacht. Den dazugehörigen Artikel gibt es hier.

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